Wir begleiten Sie auf Ihrer CSRD-Reise

Im April 2021 verabschiedete die Europäische Kommission die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive - CSRD), die Unternehmen zur Berichterstattung über ihre Nachhaltigkeitsleistung verpflichtet. Wir begleiten Unternehmen auf ihrem Weg zur Nachhaltigkeit, von den ersten Schritten über die Berichterstattung bis hin zur Maximierung des Werts ihrer nachhaltigen Praktiken.  

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Was ist das?

Wir sind große Fans der CSRD, weil sie mehr ist als nur eine Richtlinie für nachhaltige Berichterstattung - sie stellt sicher, dass wir eine nachhaltige Entwicklung zugunsten von Mensch und Umwelt fördern.

Sie zeigt eine umfassende Liste von Nachhaltigkeitsthemen auf, die für ein bestimmtes Unternehmen relevant sein könnten, was dazu beiträgt, Risiken und Chancen aufzudecken und die Arbeit damit so wirkungsvoll und inspirierend macht.

Was ist der Zweck?

Dank CSRD können Stakeholder und Investoren die Nachhaltigkeitsbemühungen von Unternehmen leichter vergleichen und somit Investitionsrisiken, die sich aus dem Klimawandel und anderen Nachhaltigkeitsthemen ergeben, besser einschätzen. Dies trägt dazu bei, bessere Entscheidungen darüber zu treffen, wo Kapital und andere Interessen platziert werden sollen.

Durch Ihre CSRD-Arbeit stellen Sie Ihr Unternehmen auf einen langfristigen Weg zur Nachhaltigkeit ein. Sie können nicht nur kommunizieren, welche wirkungsvollen Initiativen Sie ergreifen, sondern dies auch mit standardisierten Maßnahmen belegen, die völlig transparent sind. Dies hilft letztendlich auch dabei, Social und Green Washing zu vermeiden.

Was kann ich jetzt tun?

Teil der CSRD ist die Entwicklung gemeinsamer Standards für verlässliche und vergleichbare Nachhaltigkeitsinformationen, die sogenannten European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Es ist daher für Sie von Vorteil, so bald wie möglich mit der Anpassung an die CSRD zu beginnen , denn die Standards ermöglichen es den Unternehmen nun, eine klare Richtung für ihr Nachhaltigkeitsmanagement vorzugeben; relevante Themen können in die Unternehmensstrategie integriert und umgesetzt werden, was wiederum einen Mehrwert für alle Beteiligten schafft.

Unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens wird die Anpassung an die Standards den Unternehmen helfen, ihre Nachhaltigkeitsleistung effizienter zu kommunizieren und zu verwalten.

Je früher Sie also damit beginnen, desto mehr Risiken können Sie vom Tisch nehmen und desto mehr Wert können Sie auf lange Sicht schaffen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer muss die Vorschriften einhalten?
Börsennotierte Großunternehmen
Bericht in 2025 über das Geschäftsjahr 2024

Unternehmen, die bereits nach der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) mit mehr als 500 Mitarbeitern berichten. In Deutschland wurde die NFRD im Jahr 2021 in das Corporate Social Responsibility Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) überführt.

Nicht börsennotierte Großunternehmen
Bericht im Jahr 2026 über das Geschäftsjahr 2025

Unternehmen, die zwei der folgenden drei Bedingungen erfüllen
1) 50 Mio. € Nettoumsatz
2) 25 Mio. € Aktiva
3) 250+ Mitarbeiter

Börsennotierte kleine & mittlere Unternehmen (KMU)
Bericht in 2027 über das Geschäftsjahr 2026

Börsennotierte KMU, die zwei der folgenden drei Bedingungen erfüllen, werden nach einem vereinfachten Standard für börsennotierte KMU (LSME) berichten.
1) 700.000 € Nettoumsatz
2) 350.000 € Aktiva
3) 10+ Mitarbeiter
KMU können die Berichterstattung für die Geschäftsjahre 2027 und 2028 ablehnen.

Nicht börsennotierte KMU (nicht im Geltungsbereich der CSRD)
Freiwillige Berichterstattung

Ein freiwilliger Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für nicht börsennotierte KMU (VSME) wird derzeit von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt. Mit der Veröffentlichung wird nicht vor Ende 2024 gerechnet.

Darüber hinaus müssen Nicht-EU-Unternehmen im Jahr 2029 Bericht erstatten, wenn ihr Nettoumsatz in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mehr als 150 Mio. EUR beträgt und sie eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU haben.

Was ist das ESRS?

Die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) sind neu eingeführte Standards, die alle berichtenden Unternehmen in der EU betreffen, die die CSRD einhalten müssen. Die ESRS wurden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt, die für die Entwicklung und Anpassung der Berichtsstandards verantwortlich ist. Der erste Satz von 12 branchenunabhängigen Standards wurde von der Europäischen Kommission angenommen und ist ab dem 21. Oktober 2023 vollständig in den europäischen Rechtsrahmen integriert.

Wie kann ich dem nachkommen?

Um die CSRD zu erfüllen, müssen die Unternehmen die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) verwenden, die die ESG-Bereiche Umwelt, Soziales und Governance umfassen. Die Unternehmen müssen darüber hinaus allgemeine Angaben darüber machen, wie sie Governance, Strategie, Auswirkungen, Risiken und Chancen in jedem dieser Bereiche anwenden sowie welche Ziele sie haben und welche Messgrößen sie verwenden.

Mit anderen Worten, die CSRD ist mehr als nur die Offenlegung von Informationen, die Unternehmen müssen auch ihre Ziele und ihre Fortschritte bei der Erreichung dieser Ziele offenlegen.

Welche Themen müssen gemeldet werden?
Sektorunabhängige Themen
Dabei handelt es sich um ESG-Themen und Berichtsbereiche wie Strategie, Umsetzung und Leistungsmessung, die branchenübergreifend sind.
Sektorspezifische Themen
Derzeit werden 40 sektorale Normen für bestimmte Branchengruppen auf der Grundlage der NACE-Klassifizierung entwickelt, z. B. Landwirtschaft, Bauwesen, Energie usw.
10 Normen sollen im Jahr 2024 veröffentlicht werden.
Entitätsspezifische Themen
Dabei handelt es sich um Themen, die nicht vom ESRS-Standard abgedeckt werden, die das Unternehmen aber für wesentlich hält.
Was ist doppelte Wesentlichkeit?

Das Konzept der doppelten Wesentlichkeit liefert Kriterien für die Entscheidung, über welche Nachhaltigkeitsthemen zu berichten ist. Nachhaltigkeitsthemen sind jene Themen, bei denen das Unternehmen Auswirkungen auf Menschen oder die Umwelt hat, oder jene Themen, die Risiken oder Chancen für das Unternehmen mit sich bringen.

Wird es ein digitales Standardformat geben?

Ja, es wird eine digitale XBRL-Taxonomie entwickelt, mit der Unternehmen in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datenformat berichten können, so dass die Nachhaltigkeitsdaten zwischen den Unternehmen vergleichbar sind. Die Unternehmen werden die Nachhaltigkeitsinformationen in ihrem derzeitigen, für Menschen lesbaren Berichtsformat digital kennzeichnen (oder
mark-up).

Was ist, wenn ich mich nicht daran halte? 

Wenn ein Unternehmen gegen die CSRD verstößt, muss es mit drei möglichen Strafen rechnen: öffentliche Kündigung, Aufforderung zur Verhaltensänderung und/oder finanzielle Bestrafung. Die CSRD schreibt außerdem vor, dass Unternehmen eine Prüfung ihrer Nachhaltigkeitsinformationen vornehmen lassen müssen.

Inwiefern ist der Europäische Grüne Deal mit der CSRD verbunden?

Die CSRD ist eine Verpflichtung, die aus den Initiativen im Rahmen des Europäischen Green Deal hervorgegangen ist, der Europa zum ersten klimaneutralen Kontinent machen soll. Das übergeordnete Ziel besteht darin, die Netto-Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 um 55 % zu senken (im Vergleich zu 1990).

Was ist ESAP, der europäische einheitliche Zugangspunkt?

Das ESAP wird eine zentrale Anlaufstelle für öffentliche Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen über EU-Unternehmen und EU-Anlageprodukte bieten. Dies wird den Unternehmen eine größere Sichtbarkeit gegenüber Investoren verleihen und mehr Finanzierungsquellen erschließen. Dies ist besonders wichtig für kleine Unternehmen auf kleinen Kapitalmärkten, da sie leichter auf dem Radarschirm von EU-, aber auch internationalen Investoren erscheinen werden.
Das ESAP wird auch nachhaltigkeitsbezogene Informationen enthalten, die von Unternehmen veröffentlicht werden, was die Ziele des European Green Deal unterstützen wird. Als gemeinsamer Datenraum ist die ESAP ein grundlegender Wegbereiter für die digitale Strategie der EU und die Strategie für digitale Finanzen. Die ESAP-Plattform wird voraussichtlich ab Sommer 2027 zur Verfügung stehen und schrittweise eingeführt werden, um eine stabile Umsetzung zu ermöglichen.
Quelle: https://www.europarl.europa.eu/legislative-train/theme-an-economy-that-works-for-people/file-european-single-access-point

Wie gründlich ist der Bericht?

Wir gehen davon aus, dass die Berichte für die meisten Unternehmen etwa 50-60 Seiten umfassen werden (grobe Vorstellung).

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