Navigieren durch die doppelte Wesentlichkeit: Ein Schritt-für-Schritt-Leitfaden für den Start der ESRS-konformen Berichterstattung
In unserem letzten Artikel, Navigating Regulatory Compliance under CSRD, haben wir uns mit der kürzlich verabschiedeten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) - einem Gesetz, das vorschreibt, was Unternehmen berichten sollten - und den European Sustainability Reporting Standards (ESRS), den entsprechenden Berichterstattungsanforderungen, die detailliert beschreiben, wie die Informationen offengelegt werden sollten, beschäftigt.
Die Kernidee der CSRD ist es, die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu revolutionieren. Nach den kürzlich veröffentlichten CSRD Essentials der GRI müssen mehr als 42 500 in der EU ansässige Unternehmen darüber berichten, wie sich Nachhaltigkeitsthemen auf die Unternehmensleistung auswirken und wie sich die Geschäftstätigkeit auf Gesellschaft und Umwelt auswirkt. Dieser transformative Ansatz stellt sicher, dass die Unternehmen für die Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen, die sich auf ihre finanziellen Ergebnisse auswirken, sowie für ihren breiteren ökologischen und sozialen Fußabdruck verantwortlich sind.
Das Konzept der doppelten Wesentlichkeit, das eine doppelte Perspektive auf die unternehmerische Nachhaltigkeit einnimmt, bildet das Rückgrat der ESRS-konformen Berichterstattung. Dieser Grundsatz verlangt, dass Unternehmen Informationen offenlegen, die zum Verständnis der folgenden Punkte notwendig sind:
A > der Einfluss, den das Unternehmen auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Angelegenheiten hat (eine "Inside-Out"-Perspektive oder "Impact Materiality"); und
B > wie sich Nachhaltigkeitsaspekte auf die Entwicklung, die Leistung und die Position eines Unternehmens auf dem Markt auswirken (Outside-in-Perspektive oder "finanzielle Wesentlichkeit").
Ausgehend von den identifizierten Themen, die für das Unternehmen und seine Wertschöpfungskette relevant sind, müssen die Unternehmen über die entsprechenden Offenlegungsanforderungen und Datenpunkte berichten, die in den aktuellen ESRS-Standards festgelegt sind. Dies gewährleistet einen umfassenden und aufschlussreichen Nachhaltigkeitsbericht, der die Auswirkungen des Unternehmens auf die Welt und den Einfluss von Nachhaltigkeitsfaktoren auf das Geschäft widerspiegelt.
Daher ist die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, der Eckpfeiler des ESRS, einer der ersten Schritte bei der Annäherung an die CSRD.
ESRS 1 Allgemeine Anforderungen umreißt die entscheidenden Erwartungen an die Wesentlichkeitsbewertung von Unternehmen. Es wird betont, wie wichtig es ist, die Wertschöpfungskette zu berücksichtigen und mit den Stakeholdern zusammenzuarbeiten, um die direkten und indirekten (d. h. durch die Geschäftsbeziehungen in vor- und nachgelagerten Bereichen vermittelten) Auswirkungen des Unternehmens auf die betroffenen Stakeholder und die Umwelt zu verstehen. Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 22. Dezember 2023 die Materiality Assessment Implementation Guidance entwickelt, um Unternehmen auf ihrem Weg zur doppelten Wesentlichkeit zu unterstützen. Diese Ressource beschreibt die praktischen Schritte, die Unternehmen unternehmen sollten, und definiert den Ansatz zur Bewertung der Wesentlichkeit von Impacts, Risiken und Chancen (IROs), die in der gesamten Wertschöpfungskette ermittelt wurden.
Im Allgemeinen besteht die doppelte Wesentlichkeitsanalyse aus den folgenden vier Schritten:
1 > Kartierung des organisatorischen Kontexts: In der Anfangsphase sollte jedes Unternehmen den Geschäftskontext, in dem es tätig ist, gründlich analysieren. Dazu gehört die Untersuchung des Geschäftsmodells, der wichtigsten Aktivitäten entlang der Wertschöpfungskette, ihrer geografischen Lage und des relevanten rechtlichen Rahmens. Außerdem sollten die Unternehmen die Stakeholder innerhalb der Wertschöpfungskette ermitteln. Im Rahmen des ESRS können diese Stakeholder in betroffene Stakeholder - d. h. diejenigen, die von der Geschäftstätigkeit des Unternehmens betroffen sind, einschließlich der Umwelt und der Mitarbeiter - und in Nutzer von Nachhaltigkeitserklärungen wie Banken, Aktionäre und Investoren, die sowohl an der finanziellen als auch an der Nachhaltigkeitsleistung des Unternehmens interessiert sind, eingeteilt werden.
2 > Identifizierung von Impacts, Risiken und Chancen entlang der Wertschöpfungskette: Nach der Erfassung der Aktivitäten in der Wertschöpfungskette sollte ein Unternehmen die damit verbundenen IROs berücksichtigen. Rahmenwerke wie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (MNE-Leitsätze) und die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) können bei dieser Aufgabe ebenfalls helfen. Das ESRS verlangt nicht, dass jeder Akteur in der Wertschöpfungskette berücksichtigt wird, aber die Analyse muss die Tätigkeiten so weit abdecken, dass keine wesentlichen Informationen ausgeschlossen werden. Um die Unternehmen bei der Erfüllung dieser Anforderungen zu unterstützen, hat die EFRAG den Leitfaden zur Umsetzung der Wertschöpfungskette herausgegeben. Die Konsultation der wichtigsten betroffenen Stakeholder zu diesem Schritt ist entscheidend, um zu verstehen, wie sich die Aktivitäten Ihres Unternehmens auf sie auswirken. Die Einbeziehung der betroffenen Interessengruppen ist von Vorteil, um die schwerwiegendsten Auswirkungen angemessen zu berücksichtigen. Ist eine Einbindung der Stakeholder nicht möglich, können Gespräche mit Vertretern der Stakeholder in den Abteilungen eines Unternehmens, die die Sichtweise der Stakeholder kennen, oder wissenschaftliche und analytische Untersuchungen zu den Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit eine direkte Konsultation ersetzen.
3 > Festlegung der Schwellenwerte für die Auswirkungen und die finanzielle Wesentlichkeit sowie Durchführung der Bewertung: In diesem Schritt sollten die identifizierten IROs anhand unternehmensspezifischer Schwellenwerte für Schwere und Wahrscheinlichkeit der Auswirkungen sowie Schwellenwerte für Wahrscheinlichkeit und ( potenzielle) Größe der finanziellen Auswirkungen für Risiken und Chancen priorisiert werden. Eine Konsultation der wichtigsten Stakeholder und die Einbeziehung externer Nutzer der Nachhaltigkeitsberichterstattung und anderer Experten können dabei helfen, den Schweregrad und die Wahrscheinlichkeit der Auswirkungen zu beurteilen und das Ergebnis der Wesentlichkeitsbewertung zu ermitteln, zu validieren und seine Vollständigkeit zu gewährleisten. Letztlich sollte ein Unternehmen die relevanten Nachhaltigkeitsthemen auf der Grundlage der wesentlichen IROs auflisten. Die Offenlegungsanforderungen in den einschlägigen thematischen Standards sollten sich im ESRS-Bericht widerspiegeln. Zusätzliche unternehmensspezifische Angaben sollten aufgenommen werden, wenn der aktuelle ESRS einen wesentlichen Aspekt der Nachhaltigkeit nicht abdeckt.
4 > Berichterstattung über den Prozess der doppelten Materialität: Der ESRS verlangt Transparenz darüber, wie die doppelte Wesentlichkeitsbewertung durchgeführt wird. Es wird daher dringend empfohlen, dass Unternehmen den Prozess während der Durchführung dokumentieren.
Eine qualitativ hochwertige Wesentlichkeitsprüfung kann für ein Unternehmen von großem Nutzen sein, da sie dessen Auswirkungen aufzeigt und die dringendsten Risiken und vielversprechendsten Chancen identifiziert. Dieser Prozess hilft auch bei der Festlegung einer strategischen Nachhaltigkeitsausrichtung, der Priorisierung kritischer Themen und der Zuweisung von Ressourcen für wichtige Verbesserungsbereiche.
Die folgenden Schritte umfassen:
1 > Durchführen einer Lückenanalyse: Bewerten Sie die derzeitige Datenverfügbarkeit, die für die Berichterstattung erforderlich ist, und überprüfen Sie die bestehenden Prozesse zur Erfassung, Verarbeitung und Offenlegung dieser Informationen.
2 > Verbesserung von Prozessen und Datenerfassung: Verbessern Sie bei Bedarf die bestehenden Verfahren, passen Sie die Richtlinien an und setzen Sie sich Ziele für die Nachhaltigkeit.
3 > Kommunizieren Sie Ihre Arbeit: Stellen Sie sicher, dass Ihre Arbeit in einem ESRS-konformen Bericht dargestellt wird.
Unser Blog informiert Sie aktuell, um mit den sich rasch entwickelnden Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung Schritt zu halten!
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